Ausbruch der Vogelgrippe bestätigt: Kreisverwaltung ordnet Stallpflicht für Geflügel an | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Nach dem amtlich bestätigten Ausbruch der Vogelgrippe im Kreis Birkenfeld gilt ab dem 1. November im gesamten Kreisgebiet eine Stallpflicht für Geflügel.

Ausbruch der Vogelgrippe bestätigt: Kreisverwaltung ordnet Stallpflicht für Geflügel an

Bei einem bei Rhaunen aufgefundenen Kranich wurde das Vogelgrippe-Virus (H5N1) bestätigt.

Um die Geflügelbestände zu schützen, gilt ab 1. November 2025 im gesamten Kreis Birkenfeld:

  • Stallpflicht für sämtliches Geflügel

  • Keine Geflügelausstellungen oder -märkte

Mehr Infos findet ihr hier: https://www.landkreis-birkenfeld.de/Pressemitteilungen/Ausbruch-der-Vogelgrippe-betaetigt-Kreisverwaltung-ordnet-Stallpflicht-fuer-Gefluegel-an.html?#substart

Pressestelle Kreisverwaltung Birkenfeld

Symbolfoto: Pixabay