❗Achtung: Irreführende Schreiben zu Smart Meter Installation❗ | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Akquise-Aktion des Unternehmens Metrify und Deutsche Messwesen GmbH in der Region

❗Achtung: Irreführende Schreiben zu Smart Meter Installation❗

In den vergangenen Tagen haben Bürgerinnen und Bürger der Ortsgemeinde Schreiben der DMG Deutsche Messwesen zum Thema „Smart Meter“ (intelligente Stromzähler) erhalten.

Aus diesem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass es sich bei der DMG Deutsche Messwesen um einen privaten, wettbewerblichen Messstellenbetreiber handelt.

Das Unternehmen ist nicht mit dem örtlichen Stromlieferanten gleichzusetzen. Stromlieferant, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber erfüllen unterschiedliche Aufgaben.

Der Erhalt eines solchen Schreibens bedeutet nicht automatisch, dass die angeschriebenen Haushalte tätig werden oder einen Vertrag abschließen müssen.

Der gesetzlich vorgesehene Einbau intelligenter Messsysteme erfolgt unabhängig von solchen Angeboten über den jeweils zuständigen Messstellenbetreiber. Es besteht derzeit keine Pflicht, zu reagieren und den Zähler wechseln zu lassen.

Grundsätzlich besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber zu wählen. Vor einem Vertragsabschluss sollten daher insbesondere die Kosten, Vertragslaufzeit, Kündigungsfristen und sonstigen Vertragsbedingungen sorgfältig geprüft und mit den Konditionen des zuständigen grundzuständigen Messstellenbetreibers verglichen werden.

Verschiedene Verbraucherzentralen empfehlen ebenfalls, entsprechende Schreiben und Angebote aufmerksam zu prüfen und sich bei einer Entscheidung nicht unter Zeitdruck setzen zu lassen.

Weitere Informationen zum Thema Smart Meter und zu den Rechten und Pflichten von Verbraucherinnen und Verbrauchern finden Sie auf den Internetseiten der Verbraucherzentralen.

Bei weiteren Fragen können sich Bürgerinnen und Bürger an ihren örtlichen Netz- bzw. Messstellenbetreiber wenden. Hier erhalten Sie weitere Informationen dazu!

Die Ortsgemeinde möchte mit diesem Hinweis lediglich über die aktuellen Schreiben informieren und den Bürgerinnen und Bürgern eine sachliche Grundlage für den Umgang mit entsprechenden Angeboten geben.