1. Förderaufruf für den Kommunalen Kleinprojektefonds der Verbandsgemeinde Birkenfeld | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Einreichungsfrist: 14. August 2026

1. Förderaufruf für den Kommunalen Kleinprojektefonds der Verbandsgemeinde Birkenfeld

Mit dem heutigen 1. Förderaufruf für den Kommunalen Kleinprojektefonds setzt die Verbandsgemeinde Birkenfeld ein starkes Zeichen für die Unterstützung des Ehrenamts und der Vereinslandschaft.

Insgesamt stehen 80.000 Euro in der Verbandsgemeinde (VG) Birkenfeld zur Verfügung, um Projekte zu fördern, die das Miteinander in den Ortsgemeinden stärken. Antragsberechtigt sind eingetragene Vereine, die bis zum 14. August 2026 ihre Ideen über die jeweilige Ortsgemeinde einreichen können.

https://www.vg-birkenfeld.de/kleinprojektefonds

Doch für Hoppstädten‑Weiersbach ist diese Art der Unterstützung keineswegs neu – unsere Ortsgemeinde fördert Vereine bereits seit vielen Jahren umfassend und direkt.

💚 Engagement für unsere Vereine – seit Jahren gelebte Praxis in der Doppelgemeinde

Die Vereinslandschaft ist ein zentraler Bestandteil unseres Dorflebens. Ob Sport, Kultur, Jugend, Feuerwehr oder Brauchtum – Vereine schaffen Gemeinschaft, Identität und Lebensqualität. Damit dieses Engagement gelingt, bietet die Ortsgemeinde Hoppstädten‑Weiersbach zwei Arten der Unterstützung:

💶 Finanzielle Förderungen im Rahmen der aktuellen Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan

Finanzielle Zuschüsse stärken Vereine dort, wo Projekte sonst kaum realisierbar wären. Dazu gehören unter anderem:

  • Zuschüsse für Baumaßnahmen z. B. Renovierungen, Modernisierungen oder Erweiterungen vereinseigener Anlagen.

  • jährliche Pro‑Kopf‑Förderung für Kinder und Jugendliche Ein wichtiger Beitrag zur Nachwuchsarbeit und zur Entlastung der Vereinskassen.

🛠️ Materielle Förderungen

Neben Geldleistungen bietet die Ortsgemeinde auch materielle Unterstützung – oft genauso wertvoll wie finanzielle Zuschüsse:

  • Vergünstigte oder kostenlose Nutzung von Räumlichkeiten z. B. der Sporthalle im Gemeindezentrum oder weiterer kommunaler Räume.

  • Unterstützung durch den Gemeindebauhof etwa bei Veranstaltungen, Auf-, Abbau- oder Transport-Arbeiten.

  • Nutzung von Sport‑ und Außenanlagen (incl. Parkflächen) für Trainings, Wettkämpfe oder Vereinsveranstaltungen.

Diese Leistungen entlasten Vereine ebenfalls und ermöglichen auch Aktivitäten, die sonst kaum umsetzbar wären.

📘 rechtliche Basis: Haushaltssatzung der Ortsgemeinde

Die Ortsgemeinde unterstützt im Rahmen ihrer jährlichen Haushaltsplanung die örtlichen Vereine durch eine pauschale Förderung in Höhe von bis zu 20 Prozent. Darüber hinaus wird die Jugendarbeit in den Vereinen besonders gewürdigt und mit einem jährlichen Zuschuss von 5 Euro pro Kind gefördert.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderung ist, dass die Vereine vor Beginn der jeweiligen Maßnahmen einen entsprechenden Antrag stellen.

Für die Förderung der Jugendarbeit ist der Antrag jährlich bis spätestens zum 31. Oktober bei der Ortsgemeinde einzureichen.

Die eingehenden Anträge auf Vereinszuschüsse werden im Ortsgemeinderat beraten und beschlossen und durchlaufen damit den demokratischen Entscheidungsprozess.

Diese Unterstützung stellt eine freiwillige Leistung der Ortsgemeinde dar. Die Gewährung der Zuschüsse erfolgt daher stets unter dem Vorbehalt eines ausgeglichenen Haushalts sowie im Rahmen der jeweils verfügbaren Haushaltsmittel.

🏡 Fazit

Der neue Förderaufruf der VG Birkenfeld ist eine wertvolle Ergänzung – doch Hoppstädten‑Weiersbach zeigt seit Jahren und soliden Haushaltsmitteln, wie konsequent und vielfältig eine Ortsgemeinde ihre Vereine unterstützen kann.

Unsere Botschaft an alle Vereine im Ort: Ihr Engagement ist uns wichtig. Wir fördern es – finanziell, materiell und mit voller Überzeugung.

Ortsgemeinde

Hoppstädten-Weiersbach